– John Dewey
"Ein Problem ist halb gelöst, wenn es ganz klar formuliert ist."
Mag. Arman Alikhani
Genau zuhören. Überlegt handeln. Und die Dinge sagen wie sie sind.
Das sind für mich Grundlagen einer vertrauensvollen Rechtsvertretung.
Das sind für mich Grundlagen einer vertrauensvollen Rechtsvertretung.
Mein Werdegang
- geb. 1990 in Graz
- 2017 Sponsion an der Karl Franzens-Universität Graz
- 2017/18 Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz
- 2018 bis 2023 Ausbildung zum Rechtsanwalt bei RA Dr. Helmut Klementschitz in Graz
- 2019 Verleihung des Hammurabi-Preises durch die Fachgruppe der Wiener Versicherungsmakler der WKW in Kooperation mit der WU-Wien
- 2021 Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz
- seit Oktober 2023 selbstständiger Rechtsanwalt und Kooperationspartner der Hofmann Kämmerer Rechtsanwälte GmbH
Meine Schwerpunkte
Vertrauen ist gut, aber Expertise noch besser. Deshalb biete ich Ihnen fundierte Beratung in folgenden Rechtsgebieten:
- Insolvenzrecht
- Forderungsbetreibung aller Art samt Prozess/Exekutionsführung
- Versicherungsvertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Schadenersatzrecht
- Gewährleistungsrecht
- Konsumentenschutzrecht
- Fluggastrecht und Reiserecht
- Verkehrsrecht und Verkehrsunfälle
- Mietrecht
- Nachbarrecht
- Immobilien- und Wohnrecht
- Maklerrecht
- Grundbuchs- und Firmenbuchangelegenheiten
- Scheidungs-, Unterhalts-, Obsorge- und Kontaktrecht
- Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen
- Erbrecht
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
- Strafverteidigung (Vertretung im Ermittlungsverfahren sowie im gerichtlichen Strafprozess)
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Honorar
Kostentransparenz ist mir ein besonderes Anliegen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass dies eine unabdingbare Voraussetzung für eine langfristige und gedeihliche Zusammenarbeit ist. Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, kann der Rechtsanwalt seine erbrachten Leistungen nach den Bestimmungen des RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) abrechnen. Falls die abzurechnende Leistung nicht dem RATG unterliegt, kann ein angemessenes Entgelt (§§ 1004 iVm 1152 ABGB) beansprucht werden. Die Angemessenheit derartiger nicht dem RATG unterliegender Leistungen wird anhand der vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag erarbeiteten Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) beurteilt.
Allgemeine Informationen über das Honorar der Rechtsanwälte finden Sie HIER.
Ich arbeite mit allen in Österreich zugelassenen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Kooperationspartner
Mag. Raimund Hofmann
Rechtsanwalt
Schwerpunkte:
- Miet- und Liegenschaftsrecht
- Zivil- und Zivilverfahrensrecht
- Strafrecht
- Medizinrecht
- Deutsches Recht
Mag. Bernhard Kämmerer
Rechtsanwalt
Schwerpunkte:
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Vergaberecht
- Gesellschafts- und Unternehmensrecht
- Zivil- und Zivilverfahrensrecht
- Liegenschaftsrecht
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Anfahrt
Rechtsanwalt Mag. Arman Alikhani,
Bischofplatz 3/1, 8010 Graz
ca. 5 Gehminuten von der Haltestelle „Jakominiplatz“ entfernt
Parkmöglichkeiten:
Kurzparkzone Bischofplatz
Tiefgarage Burgring
Operngarage